Hausordnung
1. Der Besuch ist nur in einer der geschichtlichen Bedeutung der Dokumentation angemessenen Kleidung gestattet. Nicht angemessen ist insbesondere eine Kleidung, die üblicherweise als Symbol einer rechtsextremistischen Gesinnung verstanden wird. Ebenfalls nicht angemessen ist das Tragen von Kleidung, auf der Abzeichen oder Embleme mit rechtsextremistischem Bezug zu sehen sind.
2. Besuche von Parteien, politischen Organisationen und Burschenschaften sowie Verbindungen sind als solche anzumelden und sind erst nach Bestätigung möglich. Wir behalten uns vor, Besuchern mit nicht amtlichen Uniformem den Besuch zu verwehren.
3. Die Besucherinnen und Besucher haben sich entsprechend der geschichtlichen Thematik der Dokumentation in angemessener Weise zu verhalten. Unangemessen sind insbesondere Verhaltensweisen und Äußerungen, die die nationalsozialistische Herrschaft oder ihre Verbrechen verherrlichen, verharmlosen oder abstreiten. Ebenfalls unangemessen ist die Zurschaustellung von Tätowierungen, die als Symbole einer rechtsextremistischen Gesinnung verstanden werden können. Bei Zuwiderhandlung wird Strafantrag gemäß § 123 Strafgesetzbuch gestellt.
4. Rundgänge und Führungen anderer Anbieter sind nicht zulässig.
5. Bei besonders starkem Publikumsandrang ist das Personal befugt, den Bunker aus Sicherheitsgründen zeitweilig für weitere Besucher zu schließen.
6. Die Eintrittskarten berechtigen zum einmaligen Eintritt und sind nicht übertragbar. Bei Verlassen des Bunkers verlieren sie ihre Gültigkeit.
7. Der Bunker darf nur durch den Haupteingang betreten werden. Er muss spätestens bis zum Ende der Öffnungszeit verlassen werden.
8. Fotografieren, Filmen und ähnliche Aufzeichnungen sind nicht erlaubt. Es können keine Tiere in den Bunker mitgebracht werden (Ausnahme sind Assistenzhunde).
9. Alkoholisierte Personen erhalten keinen Zugang. Im Bunker sind das offene Tragen und der Konsum von Alkohol nicht gestattet.
10. Wenn Sie den Bunker verlassen müssen, weil Sie sich nicht an die Regeln gehalten haben, spenden wir Ihren gezahlten Eintritt an Projekte für Geflüchtete, Projekte für unterdrückte Minderheiten oder die jüdische Gemeinde.